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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien im Kindergarten Storchennest

Grundsätze
Der Kindergarten Storchennest  leistet  im Rahmen der in SGB VIII geregelten Jugendhilfe als Einrichtung  einen eigenständigen Beitrag zur Realisierung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz.  Er steht  grundsätzlich allen Kindern ohne Unterschied von Nationalität und Religionszugehörigkeit offen.

Die einzelnen Kriterien sind grundsätzlich als gleichwertig zu betrachten  und  es gibt keine Hierarchiefolge.  Die Kindergartenleitung  entscheidet im Einzelfall selbst über die Vergabe. Im Zweifelsfall kann eine Fachberatung  sowie  das zuständige Amt hinzugezogen werden. Stellen sich entscheidungsrelevante Angaben der Eltern nachträglich als falsch heraus, kann die Platzzusage, wieder rückgängig gemacht werden.